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Verfahrenspflege

Was ist Verfahrenspflege?

Der Verfahrenspfleger hat in Deutschland die Aufgabe, im Verfahren vor dem Betreuungsgericht (auf Bestellung eines Betreuers oder Anordnung einer Unterbringung) die Interessen des Betroffenen zu vertreten und kann hier Anträge stellen, Rechtsmittel einlegen und an den Anhörungen teilnehmen. Er hat, ähnlich wie ein Rechtsanwalt, als Parteivertreter die gleichen Rechte und Pflichten für seinen „Mandanten“. Für ihn gelten daher auch die gleichen Bestimmungen zum Datenschutz, zur Dokumentation (Aktenhaltung) sowie ein Aussageverweigerungsrecht.

Der Verfahrenspfleger soll dem Betroffenen erläutern, wie das gerichtliche Verfahren abläuft, ihm Inhalte und Mitteilungen des Gerichtes erläutern. Auch soll er Wünsche des Betroffenen an das Gericht übermitteln. Auch kann er darauf achten, ob alle möglichen freiwilligen Hilfen für den Betroffenen ausgeschöpft sind. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) in Betreuungsverfahren (§ 276 FamFG) und in Unterbringungsverfahren (§ 317 FamFG). Jährlich werden in betreuungs- und unterbringungsrechtlichen Verfahren ca. 80.000 Verfahrenspfleger bestellt. In den Fällen kindschaftsrechtlicher Verfahren (§ 167 FamFG) tritt an die Stelle des Verfahrenspflegers der Verfahrensbeistand.

Qualifikationen

Der Verfahrenspfleger kann Rechtsanwalt sein, muss es aber nicht; er kann sogar ehrenamtlich bestellt werden. Angesichts der notwendigen Kenntnisse des Gerichtsverfahrens dürfte dies in der Praxis aber wenig hilfreich sein. Bewährt haben sich Modelle, in denen auf eine pädagogische oder psychologische Grundausbildung (meist ein Studium) eine Fortbildung auch mit juristischen Inhalten aufgesetzt wird. Besonders durch die recht komplexen Bereiche des Betreuungsrechts, Sozialrechts und der verschiedenen Prozessordnungen (ZPO, FamFG etc.) ist diese Möglichkeit der Qualifikation adäquat am Bedarf und der späteren Praxis orientiert. Die Bundesverbände für Verfahrenspfleger entwickeln Standards und einen Kodex, damit insgesamt die Verfahrenspfleger nach gleichen Grundsätzen arbeiten und eine Qualitätssicherung der Arbeit gegeben ist. Allerdings ist noch offen, inwieweit derartige Vorgaben und Empfehlungen in der Praxis auch tatsächlich eingehalten werden.

Urheber des Textes Wikipedia®, eine eingetragene Marke der Wikimedia Foundation Inc., weitere Informationen zum Text finden Sie hier. Text wurde unverändert wiedergegeben.

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