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Rechtliche Betreuung

Was ist eine rechtliche Betreuung?

Der Gesetzgeber beantwortet diese Frage mittels § 1896 Abs. 1 BGB: "Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer. Den Antrag kann auch ein Geschäftsunfähiger stellen. Soweit der Volljährige auf Grund einer körperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht erledigen kann, darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljährigen bestellt werden, es sei denn, dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann.". Weiterhin sagt der Gesetzgeber § 1896 Abs. 1a bis 4, dass gegen den freien Willen des Volljährigen ein Betreuer nicht bestellt werden darf. Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist. Als Aufgabenkreis kann auch die Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber seinem Bevollmächtigten bestimmt werden."

Eine detaillierte Erklärung zum Thema Betreuung und die Bestellung eines Betreuers/einer Betreuerin wurde vom Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz zur Verfügung gestellt. Dieses finden Sie hier.

Wie wird eine Betreuung eingerichtet?

"Zum Betreuer bestellt das Betreuungsgericht eine natürliche Person, die geeignet ist, in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen und ihn in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen", sehen Sie hierzu § 1897 BGB Bestellung einer natürlichen Person.

Aufgabenkreise eines Betreuers/einer Betreuerin

 

Die Aufgabenkreise eines rechtlichen Betreuers/einer rechtlichen Betreuerin liegen u.a. in den folgenden Feldern:

 

Gesundheitssorge

  • Beauftragung und Supervision ärztlicher Behandlungen und Pflege

  • Therapeutische Maßnahmen einleiten und begleiten

  • Abschluss von Behandlungsverträgen

 

Vermögensangelegenheiten

  • Allgemeine Verwaltung von Finanzen und Vermögen

  • Schuldenverwaltung und -regulierung

  • Nachlasspflege und allgemeine Erbangelegenheiten

 

Wohnungsangelegenheiten

  • Anmietung und Kündigung von Wohnraum

  • An-, Ab- und Ummeldungen

  • Sonstige Unterbringungsformen

 

Behördenangelegenheiten

  • Antragsstellung und Kommunikation

  • Allgemeine Vertretung vor Behörden

  • Geltendmachung von Sozialhilfe- und anderen Ansprüchen

 

Diese Auflistung dient einem groben Überblick und ist weder abschließend noch vollständig. Die Aufgabenkreise der Betreuerinnen und Betreuer sind vielfältig und komplex.

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